Montag bis Freitag 10:00 - 16:00 Uhr

Vorgehensweise bei der Übernahme eines Pferdes

Wenn Ihr Pferd dauerhaft ungeeignet ist, können Sie es adoptieren, einschläfern lassen oder mit einer Rückkaufvereinbarung behalten. Lesen Sie hier mehr über das Equipe-Verfahren.

Vorgehensweise bei der Übernahme eines Pferdes

Wenn Ihr Pferd über die Versicherungspolice Equipe 3 oder Equipe 4 versichert ist und sich herausstellt, dass Ihr Pferd vollständig und dauerhaft untauglich ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Bitte beachten Sie: Eine negative Kauf- oder Verkaufsempfehlung bedeutet nicht, dass das Pferd dauerhaft ungeeignet ist.
 
In den meisten Fällen geht dem Eingriff eine Behandlungsphase voraus, und wir sind über alle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Behandlung Ihres Pferdes informiert. Daher ist es entscheidend, jegliche Schäden oder Verdachtsfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden, auch wenn Sie keine Zusatzkrankenversicherung haben. Dies gibt dem Versicherer die Möglichkeit, Sie gegebenenfalls zu beraten, einzugreifen oder Sie an einen Spezialisten oder Tierarzt aus der Liste zu verweisen.
 
Bitte senden Sie uns alle Unterlagen, wie z. B. das tierärztliche Gutachten und alle verfügbaren Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen usw. In manchen Fällen werden diese Unterlagen unserem tiermedizinischen Berater zur Prüfung vorgelegt. Sobald wir festgestellt haben, dass der Schaden gedeckt ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Erstattungsmöglichkeiten zu besprechen.

Im Allgemeinen werden Ihnen die folgenden drei Optionen präsentiert:

1. Die Kontrolle über dein Pferd übernehmen
Ihr Pferd wird in den Niederlanden würdevoll geschlachtet. Wenn Sie möchten, können Sie beim letzten Lebensabschnitt Ihres Pferdes anwesend sein.

Sobald Sie sich entschieden haben, Ihr Pferd von der Versicherung zu übernehmen, werden wir das Unternehmen informieren, das den Schlachtvorgang durchführt.

Sie werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Abholtermin für Ihr Pferd zu vereinbaren. Sobald Ihr Pferd geschlachtet ist, werden wir benachrichtigt. Die Versicherung wird dann beendet und die vereinbarte Zahlung an Sie geleistet. Selbstverständlich erhalten Sie hierfür eine schriftliche Bestätigung.

2. Euthanasie
Wenn Sie die Euthanasie Ihres Pferdes selbst durchführen möchten, können Sie dies nach Rücksprache mit uns bei einem Tierarzt Ihrer Wahl veranlassen. Der Tierarzt muss eine Euthanasiebescheinigung ausstellen, die Sie uns bitte zukommen lassen. Anschließend wird die Versicherung beendet und die vereinbarte Zahlung an Sie geleistet. Selbstverständlich erhalten Sie hierfür eine schriftliche Bestätigung.

Im Falle der Euthanasie des Pferdes wird ein Restwert vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Dieser Restwert dient als Ausgleich für die an den Versicherer zu entrichtende Schlachtgebühr. Wir ermitteln den Restwert für jedes Pferd individuell. Die Kosten für Euthanasie und Entsorgung Ihres Pferdes tragen Sie.

3. Ihr Pferd im Rahmen eines Rückkaufprogramms behalten
In manchen Fällen ist es möglich, Ihr Pferd zu behalten und ihm einen guten Lebensabend zu ermöglichen. Entscheidend ist dabei das Wohlbefinden Ihres Pferdes.

Sobald Sie, der behandelnde Tierarzt und der Gutachter in Absprache mit Ihnen als Pferdebesitzer entschieden haben, dass Sie Ihr Pferd behalten dürfen, müssen Sie einen Vertrag unterzeichnen. Dieser Vertrag legt fest, dass das Pferd nie wieder an Wettbewerben teilnehmen und nicht ohne unsere Zustimmung weiterverkauft werden darf. Wenn Sie das Pferd behalten, wird ein Restwert angesetzt, der von der Entschädigung abgezogen wird. Wir ermitteln den Restwert für jedes Pferd individuell. Nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags regulieren wir den Schadenfall mit Ihnen.


Schäden sind nicht abgedeckt
In bestimmten Fällen kann ein Pferd als dauerhaft untauglich eingestuft werden, der entstandene Schaden wird jedoch nicht von der Versicherung abgedeckt.

Dies gilt beispielsweise für Lahmheit, die nicht durch einen Unfall verursacht wurde, wie etwa Arthrose, Spat oder Hufrollenentzündung, und Ihr Pferd ist über die Equipe 3 Pferdeversicherung versichert. In diesem Fall können wir keine Entschädigung von Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.

Sollten Sie sich im Nachhinein für die Schlachtung oder Euthanasie des Pferdes entscheiden, bitten wir Sie um einen offiziellen Nachweis (Schlachtbescheinigung oder Euthanasiebescheinigung). Die Versicherung erlischt dann.